Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der twelve or higher Irmi Schäffl Jasmin Justen GbR (im Folgenden: „wir“ oder „Auftragnehmer“).

1. Anwendungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Workshops und sonstige Dienstleistungen der twelve or higher Irmi Schäffl Jasmin Justen GbR mit Unternehmen als Kunden (im Folgenden: „Auftraggeber“).

2. Diese AGB sind Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, sofern wir deren Geltung nicht schriftlich zugestimmt haben. Wir erkennen abweichende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen. Unsere AGB gelten, soweit es sich beidseitig um ein Handelsgeschäft handelt, auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung.

3. Schriftlich mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

4. Schriftlich im Sinne dieser AGB sind auch mittels E-Mail versendete Nachrichten.

2. Angebote, Preise, Termine

1. Angebote, die wir erstellen, sind freibleibend, d. h., sie enthalten lediglich eine Aufforderung an den Auftraggeber, uns ein Angebot zu erteilen (invitatio ad offerendum). Wenn nicht anders vereinbart, kommt ein Vertrag erst mit unserer Auftragsbestätigung oder Leistungserbringung zustande. Unsere Angebote sind grundsätzlich vertraulich zu behandeln und dürfen sowohl insgesamt als auch in Teilen Dritten gegenüber nicht offenbart werden. Jede Weitergabe unseres Angebotes oder Teile davon bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

2. Unsere Preise sind Nettopreise, die Mehrwertsteuer wird jeweils in gesetzlicher Höhe zuzüglich in Rechnung gestellt. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer werden wir unsere Vergütung zum Zeitpunkt und in Höhe der jeweiligen Gesetzesänderung anpassen, ohne dass ein Kündigungsrecht entsteht.

3. Zusätzliche Leistungen und Auslagen werden gesondert berechnet. Wir sind berechtigt, vor Auftragsausführung einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.

4. Kann der Auftraggeber im Moment des Zustandekommens des Vertrages noch keinen konkreten Termin nennen, wann der Workshop stattfinden soll, so ist er verpflichtet, die Terminanfrage schnellstmöglich nachzuliefern.

Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass es zur Durchführung des Workshops einer zuvor durchlaufenen Analysephase bedarf. Er ist sich weiter bewusst, dass die Vorbereitung des Workshops bis zu sechs (6) Wochen nach Abschluss der Analysephase bedarf.

5. Ein durch uns bestätigter Termin zur Durchführung des Workshops ist für den Auftraggeber grundsätzlich bindend. Ein durch uns bestätigter Termin kann nicht einseitig durch den Auftraggeber verschoben werden. Sollte der durch uns bestätigte Termin zur Durchführung des Workshops vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden können, so werden die Parteien einmalig einvernehmlich nach einem Ersatztermin suchen. Dieser neue Termin darf maximal 90 Tage nach dem ursprünglich vereinbarten Termin liegen. In diesem Fall erfolgt die Rechnungsstellung dennoch nach Ablauf des ursprünglich vereinbarten Termins.

6. Kann der Auftraggeber den Workshop zum vereinbarten Termin nicht empfangen und ist es den Parteien nicht möglich innerhalb von 90 Tagen einen für beide Parteien passenden Ersatztermin zu finden oder ist ein Ersatztermin seitens des Auftraggebers nicht gewünscht, so wird eine Rechnung über bereits erbrachte Leistungen wie folgt gestellt:

  • Vor dem Analysegespräch bzw. der ersten kostenpflichtigen Leistung: 50 % des Gesamtpreises (Reisekosten werden in diesem Fall nicht in Rechnung gestellt)
  • Nach dem Analysegespräch bzw. der ersten kostenpflichtigen Leistung: 75 % des Gesamtpreises (Reisekosten werden in diesem Fall in Höhe von 50 % in Rechnung gestellt)

3. Zahlungsbedingungen und -verzug

1. Die Rechnungsstellung der Abschlussrechnung erfolgt nach Abschluss der jeweilig vereinbarten Dienstleistung oder nach Ablauf des zur Erbringung der Dienstleistung vereinbarten Termins. Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von zwei (2) Wochen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei (2) Wochen schriftlich widerspricht.

2. Geht die vereinbarte Vergütung nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Rechnungserhalt auf unser Konto ein, so kommt der Auftraggeber am Tag nach Ablauf der zwei (2) Wochen in Verzug. In diesem Fall hat der Auftraggeber Verzugszinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Auftragnehmer nicht aus.

3. Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks oder Eigenakzepten ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet; die Entgegennahme erfolgt nur erfüllungshalber. Der Auftraggeber trägt alle Wechsel- und Diskontspesen, die sofort in bar zu zahlen sind. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückzugeben und sofortige Barzahlung zu fordern.

4. Dem Auftraggeber stehen nur solche Zurückbehaltungsrechte zu, die auf Gegenansprüchen aus demselben Rechtsgeschäft herrühren.

5. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Ansprüche des Auftraggebers, die in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unseren Forderungen stehen. Mit solchen Forderungen kann der Auftraggeber ungekürzt aufrechnen.

6. Werden uns nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, sind wir berechtigt, Bezahlung der vereinbarten Vergütung oder Stellen einer geeigneten Sicherheitsleistung zu verlangen. Tatsachen, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in vorgenanntem Sinn in Frage stellen, sind insbesondere Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Auftraggebers, die Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahren oder sofern der Auftraggeber mit der Bezahlung einer (Teil)Rechnung ganz oder teilweise in Verzug gerät. Wir sind auch berechtigt, unsere weitere Leistung bis zur Bezahlung der Vergütung oder Stellung einer Sicherheit auszusetzen sowie den Vertrag mit dem Auftraggeber nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Frist zu kündigen. Weitergehenden Ansprüche bleiben davon unberührt.

4. Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet angemessene Räumlichkeiten zur Durchführung der Dienstleistung bereitzustellen. Dies schließt die zur Durchführung der Dienstleistung notwendige technische und digitale Infrastruktur ein.

2. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass das gewünschte Ziel des Workshops bzw. der sonstigen Dienstleistung nur bei angemessener Mitwirkung der teilnehmenden Beschäftigten des Auftraggebers erreicht werden kann.

5. Höhere Gewalt

Ist uns eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen nicht möglich, sind wir von der Lieferung/Leistung befreit, solange das Leistungshindernis andauert und wir den Auftraggeber unverzüglich schriftlich informiert haben. Höhere Gewalt im vorgenannten Sinne sind auch Rohstoff- Energie- und Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfe, gravierende Transportstörungen, unverschuldete oder unvorhersehbare Betriebsstörungen, uns nicht zurechenbaren behördliche Maßnahmen und Pandemien. Dauern diese Hindernisse mehr als vier (4) Monate an, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Vertragserfüllung in Folge des Hindernisses für uns kein Interesse mehr hat und wir nicht das Beschaffungs- bzw. Herstellungsrisiko übernommen haben. Auf Verlangen des Auftraggebers werden wir nach Ablauf der Frist erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist unsere Leistungspflichten erfüllen.

6. Rechte am Ergebnis

Wir behalten uns sämtliche Eigentums-, Schutz- und Nutzungsrechte vor, welche im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung entstanden sind. Dies schließt unter anderem die mitgebrachten Materialien, die Handlung, den Ablauf, die Orte und die Charaktere des Workshops bzw. des absolvierten Rollenspiels mit ein. Unter keinen Umständen stellt die Erbringung der Dienstleistung durch uns die Übertragung irgendwelcher Rechte dar.

7. Rücktritt

Dem Auftraggeber steht kein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen einer nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung zu, wenn wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. Ein vertragliches Rücktrittsrecht besteht nicht. Vorstehendes gilt dann nicht, wenn sich aus besonderen schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien ein verschuldensunabhängiges Rücktrittsrecht des Auftraggebers ergibt.

8. Haftung

Wir haften gleich aus welchem Rechtsgrund für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz oder bei einem Verstoß im Zusammenhang mit einer zugesicherten Eigenschaft der Höhe nach unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Auftraggebers schützen, die dem Auftraggeber also der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist unsere Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Angestellten und Mitarbeiter sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Subunternehmer. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9. Rechte Dritter

Der Auftraggeber steht in dem Fall, dass wir den Auftrag nach seinen Vorgaben ausführen, dafür ein, dass wir keine Rechte Dritter verletzen. Sofern wir in diesem Fall von einem Dritten wegen einer Verletzung seiner Rechte in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns von diesen Ansprüchen freizustellen. Die Freistellungspflicht bezieht sich auch auf alle Aufwendungen (insb. Rechtsverfolgungskosten), die uns im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.

10. Geheimhaltung und Datenschutz

1. Nur ausdrücklich vom Auftraggeber schriftlich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnete Daten, Pläne und sonstige Unterlagen sowie Informationen unterfallen einer vereinbarten Geheimhaltungsverpflichtung. Mündlich offenbarte Informationen müssen innerhalb von zehn (10) Tagen schriftlich als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, wenn die Information allgemein bekannt ist oder ohne unser Verschulden allgemein bekannt wird, wenn wir uns die geheimhaltungsbedürftige Information selbständig und ohne Heranziehung von Informationen des Auftraggebers erarbeiten haben oder wenn das Gesetz oder eine Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschrift eine Offenbarung verlangt. Unsere Geheimhaltungspflicht besteht ab Offenbarung der Information für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren.

2. Dritte im vorstehenden Sinne sind nicht Mitarbeiter von Gesellschaften, die mit uns oder unserer Muttergesellschaft nach §§ 15 ff AktG verbunden sind, sofern diese die Informationen für unsere Leistungsdurchführung benötigen und zuvor zur Geheimhaltung verpflichtet wurden.

3. Uns offengelegte personenbezogene Daten der Mitarbeitenden des Auftraggebers werden ausschließlich entsprechend den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet.

4. Bezüglich unserer Informationspflichten nach der EU-DSGVO verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, die unter https://www.twelve-or-higher.de/impressum#datenschutzinformationen eingesehen werden kann.

11. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Geschäftssitz oder jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

2. Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Das CISG sowie andere Kollisionsnormen finden keine Anwendung.

3. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages.